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                        PC & Phone-Systems-Marl 
                                  Ihr Kommunikations-Partner in Marl

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kunden und Lieferanten

1.) Alle Geschäfte werden - soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart - zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt: Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)gelten bei Auftragserteilung in schriftlicher und /oder mündlicher Art, als vom Käufer oder Auftraggeber (AG), auch gewerblich tätigen Kunden oder Auftraggeber, als angenommen, auch wenn abweichende Bestimmungen des Käufers, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, von uns nicht widersprochen oder ausdrücklich widersprochen wurde und/oder werden. Abweichungen in Form von mündlichen Vereinbarungen oder sonstigen Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Gegenbestätigung durch uns. Ohne eine solche schriftliche Bestätigung sind Abweichungen jeder Art unwirksam. Während einer Installation/Montage gelten auch mündliche Nebenabreden als angenommen, wenn sie glaubhaft gemacht werden können. Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Mögliche Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die sich am Sinn und Zweck dieser allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen zu orientieren hat, ausgefüllt werden. Die selben Bedingungen zählen auch bei Geschäften im und mit dem Internet. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl.

2.) Angebote / Bestellungen sind stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst nach Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits oder aber mit der Lieferung zustande. Für etwaige Lieferungsmöglichkeiten, wie technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe, Leistungs- und Verbrauchsdaten und oder Gewicht, Fehler oder Druckfehler oder auf Verwendbarkeit und Kompatibilität für neue Technologien etc. übernehmen wir keinerlei Haftung. Abweichungen in Qualität und Ausführung bleiben vorbehalten. Bei Fremdlieferungen gelten die Lieferkonditionen des Zulieferers.
Mit der Bestellung einer Ware und/oder Dienst und/oder Leistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware / Leistung / Dienst erwerben zu wollen. Bestellungen des Kunden sind Angebote zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. PC & Phone-Systems-Marl behält sich vor, das Angebot innerhalb von vier Wochen anzunehmen oder abzulehnen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich schriftlich oder durch Beginn mit der Bearbeitung der Bestellung bzw. Auslieferung der Ware oder Dienstleistung an den Kunden erklärt werden.
Ein nicht reagieren auf das Angebot des Kunden innerhalb von vier Wochen steht einer Ablehnung gleich.
Bestellt der Kunde die Ware oder Dienstleistung auf elektronischem Wege, wird PC & Phone-Systems-Marl den Zugang der Bestellung bestätigen, was aber noch keine verbindliche Annahme der Bestellung darstellt. Bestätigung kann von PC & Phone-Systems-Marl mit einer Annahmeerklärung verbunden sein. Achtung: Preise die im Online-Shop mit einer "0" oder "0,00" angezeigt werden, sind keine ausgezeichneten oder aktuelle Preise. Die Ware ist entweder zur Zeit nicht verfügbar, oder es handelt sich um zu kalkulierende Tagespreise. Diese Artikel müssen abgefragt werden. Preise sind nur dann verbindlich wenn diese durch uns bestätigt werden! PC & Phone-Systems-Marl vergibt ausdrücklich keine Festpreise mündlicher Art. Niemand kann sich ohne schriftlichen Beweis auf eingeräumte Festpreise stützen. Bei Festpreisen betrügt der Kunde oder der Verkäufer. PC & Phone-Systems-Marl will nicht betrügen und will nicht betrogen werden. Aufträge sind meistens viel zu konstrukt als das man diese auf den Cent genau berechnen kann. Auch Kostenvoranschläge können nie auf den Cent genau vorrausgesagt werden. Irrtümer vorbehalten

3.) Anzahlungen ev. auf Bestellungen - gelten grundsätzlich verbindlich, um das Zurückhalten der Ware für eine bestimmte Zeit zu ermöglichen. Können wir eine Bestellung nicht innerhalb der vereinbarten Zeit (Frist muss auf Quittung oder Rechnung stehen) erfüllen, so kann der Kunde unter Zurückgabe seiner Anzahlung vom Vertrag zurücktreten. Ausnahme gilt z.B. bei Mobilnetz-Verträgen in Verbindung mit einem Mobilgerät (Handy etc) oder im Festnetz z.B. ISDN, DSL oder anderen Auftrag mit einem beliebigen Endgerät. Der Festnetz oder Kartenvertrag

kann nicht gekündigt werden, falls das entsprechende Endgerät nicht fristgemäß oder gar nicht eintrifft oder nicht lieferbar ist! Auch nicht bei nachträglicher Anmahnung, wie im Zusammenhang mit Punkt 2, 3, 9, 17, 19, 24, 25 und 27.
Das gilt ebenfalls, wenn es durch verschulden Dritter und/oder erheblichem Kostenaufwand unsererseits nicht geschieht. Wir erstatten dem Kunden ausdrücklich keine Aufwendungen oder andere Kosten, die ihm in irgendeiner Weise entstanden sind. Wenn Ware angezahlt und nach einer vom Kunden festgelegten Zeit nicht abgeholt wird, so verfällt die Anzahlung unabhängig ihrer Höhe restlos. Der Kunde wird 3x informiert, 1x davon schriftlich. Sie verfällt ebenso, wenn der Kunde die Ware gänzlich oder zum Teil nicht mehr ab- bzw. annehmen möchte, auch innerhalb der Bestell- und Bereitschaftszeit. Eine Verrechnung durch Gutschrift etc. obliegt unserem Ermessen. Der Kunde hat ausdrücklich keinen Rechtsanspruch darauf. Dem Besteller steht kein Zurückhaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von uns unbestritten sind und /oder rechtskräftig festgestellt sind.
Der Erwerb von reiner Ware versteht sich ohne Montage, Installation, Ein- und Anbau, Schulungen, Programmierungen, Softwareeinstellungen und -aufspielungen, Unterweisungen oder sonstiger Nebenleistungen. Dieses muss extra beauftragt und ausgewiesen werden.

4.) Es gelten die am Versand/Kauftag/Bestelltag/Auftragstag/Reparaturtag gültigen Preise unserer allgemeinen Preisliste. Die Preise für Endkunden sind Bruttopreise incl. Mehrwertsteuer. Die Preise für Wiederverkäufer bzw. Händler und Gewerbetreibende sind Nettopreise in Euro. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Kosten für Versand und Verpackung sowie der gesetzlichen Abgaben wie Urheberrechtsabgabe bei Telefaxgeräten, Kopierern, Software etc. zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Bestellungen unter Euro 150,- erheben wir einen Mindermengenzuschlag von Euro 20,- zuzüglich Mehrwertsteuer.

5.) Lieferungen erfolgen grundsätzlich per Nachnahme oder Vorkasse, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung, evtl. Sonderverpackungen ( Seeverpackungen) gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne das es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von mindestens 8% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu entrichten. Bei höheren Zinssätzen, die wir selbst entrichten müssen, gelten dann diese und die entsprechenden Verzugszinsen dazu. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden alle unsere anderen Forderungen sofort fällig.

6.) Bei Rechnungen von PC & Phone-Systems-Marl in denen Dienste und /oder Leistungen berechnet werden, werden bei Zahlungen oder Teilzahlungen immer zuerst Dienste und Leistungen und danach Material und zum Schluss Ware abgegolten bzw. evtl. verrechnet. Beanstandungen des Käufers begründen kein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers. Aufrechnungen des Käufers sind nur mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Zurückbehaltungsrechte. Zahlungen werden spätestens zum Lieferdatum ohne Abzug fällig.
Wechsel und Schecks werden nicht oder nur unter dann bestimmten Bedingungen angenommen.

7.) Lieferung erfolgt ab Geschäft Marl bzw. Lagerort auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Käufer ist damit einverstanden, das Ware mit gleicher Beschaffenheit und Art auch von PC & Phone-Systems-Marl - Beauftragten und Erfüllungsgehilfen geliefert werden kann. Rechnungsempfänger bleibt in jedem Fall PC & Phone-Systems-Marl. Teillieferungen und Teilleistungen unsererseits sind jederzeit zulässig. Unvorhersehbare Leistungshindernisse entbinden uns von jeglicher Lieferpflicht.
Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Wahl des Beförderungsweges erfolgt durch uns ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Lieferung durch den Spediteur gilt als Beweis für die einwandfreie Beschaffenheit der Ware und schließt, vorbehaltlich des Gegenbeweises, Ansprüche gegen uns wegen Beschädigung aus. Transportversicherungen werden nur auf Kosten des Käufers und besonderen Wunsch abgeschlossen. Für die Einhaltung von Lieferfristen haften wir nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage und soweit uns ein Verschulden trifft. Bei Informationsübermittlungen wird für die inhaltliche Richtigkeit der Information von PC & Phone-Systems-Marl keine Gewähr übernommen.

8.) Wir behalten an allen Lieferungen das Eigentum ( wie in Punkt 4 A beschrieben) bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die von uns bezogenen Waren zu verpfänden oder zur S

icherung zu übereignen. Der Käufer überträgt uns ferner schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Ware bzw. anteilmäßig aus dem Verkauf der durch Verarbeitung hergestellter Produkte. Der Käufer hat auf Verlangen die Anschriften der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen, und die Drittschuldner von der Abtretung an uns zu unterrichten. Bei Zugriff durch Dritte, insbesondere bei einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen unseres Eigentums oder an uns abgetretenen Forderungen sind wir unverzüglich zu unterrichten. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist in unserem Eigentum stehende Ware gegen alle erdenklichen Schadensereignisse zu versichern. Auch bei Schäden durch höhere Gewalt ist der Kunde schadensersatzpflichtig gegenüber PC & Phone-Systems-Marl.
Die Abtretung von Garantie und Gewährleistungsansprüche an Dritte ist ausgeschlossen.

9.) Bei speziellen Anfertigungswünschen durch den Abnehmer, bzw. Umbau, Anbau oder anderer nicht serienmäßiger Veränderungen durch uns ist der Kunde verpflichtet die Ware abzunehmen. Sollte aus irgendeinem Grund die Abnahme nicht zustande kommen, sind wir berechtigt, den Serienzustand wieder auf Kosten des Kunden herzustellen, bzw. auch unseren Schaden geltend zu machen, sofern der Urzustand nicht mehr erreicht werden kann. Liefertermine bei Umbau etc. sind stets freibleibend wegen unvorhergesehener Probleme und Besorgungsschwierigkeiten.

10.) Beanstandungen können nur unverzüglich, maximal innerhalb einer Woche nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben ist, schriftlich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn die Ware nicht direkt an den Käufer, sondern an Dritte, vom Käufer benannte, ausgeliefert wird. Bei Transportschäden vor der Abnahme und der Entladung der Ware ist eine sofortige Schadensaufnahme durch den Spediteur zu veranlassen und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadensaufnehmenden Stelle einzuholen. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, können wir keine Gewährleistung übernehmen. Darunter fallen ebenso Akku's von Elektrogeräten. Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist Ersatz zu leisten. Sonstige Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere auch Ersatz von Schäden, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen, Mängelfolgeschäden oder w

egen verspäteter Lieferung, ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung, stehen dem Käufer weder gegen unsere Angestellten, Verpflichtungsgehilfen und Erfüllungsgehilfen, noch gegen uns zu. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge. Zur Vornahme der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls werden wir von unserer Gewährleistungspflicht befreit. Ware, welche von uns speziell für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderbestellungen. Für sie ist jede Art der Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden könnten.

11.) Rückgaben - Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und originalverpackt sein (komplette, unbeschädigte Originalverpackung, Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial, Zubehör etc.). Fehlt ein Teil oder eine Sache oder Unterlage steht PC & Phone-Systems-Marl eine Vergütung für die Sache oder eine Aufwandsentschädigung zur Wiederbeschaffung des fehlenden Teiles zu. Das Gleiche gilt für beschädigte Teile. Wir behalten uns vor die Rücknahme gänzlich zu verweigern. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 15% für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, ev. aus Kulanz eine Regelung zu treffen, auf die der Kunde aber keinen Rechtsanspruch in irgendeiner Weise gegen uns hat.

12.) Wie im Fernabfragegesetz geregelt kann der Kunde ohne Angaben von Gründen Ware, die er nicht in beiderseitiger Anwesenheit erworben hat, innerhalb von zwei Wochen zurückgeben. Dazu bedarf es aber entsprechender Ankündigung und erhalt einer Rücksendenummer, damit die Rücksendung logistisch erfasst werden kann.

13.) Rücksendungen - Alle Rücksendungen, die nach der Zustimmung durch uns vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Die Sendungen müssen uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten (z.B. Zustellgebühren) erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen.

PC & Phone-Systems-Marl ist berechtigt, Dienste und Leistungen und Lieferungen etc. durch andere erbringen zu lassen, insbesondere Rechnungen durch andere erstellen und Zahlungen durch andere einziehen zu lassen sowie Forderungen gegenüber des Kunden (AG) an andere abzutreten.

15.) Gewährleistung bei Exportgeräten - Bei Exportgeräten (Geräte ohne postalische Zulassung) entfällt jeglicher Gewährleistungs- und Garantieanspruch. Im Rahmen der Kulanz sind wir jedoch bemüht, Reparaturen schnell und zuverlässig auszuführen oder zur Beseitigung der Mängel beizutragen. Alle Exportgeräte tragen ein Garantiesiegel am Geräteboden. Bei Entfernung oder Beschädigung des Siegels entfällt jeglicher Garantieanspruch.

16.) Gesetzliche Bestimmung - Geräte ohne Postzulassung, ZZF-Nummer, BZT-Nummer, sind Exportgeräte und nur entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Die postalischen Bestimmungen des Fernmeldeanlagengesetztes (FAG) und der Fernmeldeanlagenordung (FO) sind daher unbedingt zu beachten. Eine Inbetriebnahme (auch probe- oder versuchsweise) von Geräten ohne postalische Zulassung (Exportgeräten) ist nach Paragraph 15 FAG in der Bundesrepublik strafbar. Design-Telefone dienen dem Export, dem Anschluss an private, interne Haustelefonanlagen oder zu Bastel-, Sammler- und Dekorationszwecken. Sendeanlagen/Export-Funktelefone dienen ausschließlich dem Export. Der Besitz dieser Geräte ist nach Paragraph 5d FAG nur denen erlaubt, die gewerbsmäßig Sendeanlagen herstellen, vertreiben, verkaufen, einführen oder ausführen. Wer ohne Befugnis eine Sendeanlage besitzt oder es einer zum Besitz nicht berechtigten Person überlässt, macht sich nach Paragraph 15 FAG strafbar. Eine Lieferung dieser Sendeanlagen erfolgt nur an Personen, die nach Paragraph 5d FAG zum Besitz befugt sind, und schriftlich bestätigen, diese ins Ausland zu geben oder direkt in das Ausland zu liefern. Bei Weiterverkauf ist die Käuferfirma verpflichtet, gesetzlich bestehende Einschränkungen der Nutzung in der Bundesrepublik Deutschland dem Käufer ausführlich und gesondert mitzuteilen. Für Folge- oder sonstige Schäden, die durch lückenhafte oder falsche Informationen des Händlers gegenüber dem Endabnehmer entstehen, wird keinerlei Haftung übernommen. Generell obliegt dem Händler die Pflicht, den Endabnehmer über die Verwendbarkeit die Einsatzmöglichkeiten der Geräte und vor allem über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren.

17.) Schadensersatz bei Nichtabnahme - Nimmt der Besteller oder der Reparaturauftraggeber abredewidrig die Ware nicht ab, so haftet der Besteller

14.) Übertragbarkeit und Abtretungen -

für den entstandenen Schaden. Dieser wird mit mind. 20% des Nettorechnungsbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer pauschal vereinbart. Ferner hat der Besteller oder Reparaturauftraggeber die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen. Ist ein Zurückgeben der Ware nicht möglich, so muss der Kunde diese abnehmen. Sollten durch wiederholtes Anschreiben bzw. telefonische Aufforderungen Kosten entstehen, so hat der Kunde diese ebenso zu tragen. Ersatz- bzw. Aufwandsansprüche dem Kunden gegenüber behalten wir uns vor. Ein Reparaturauftraggeber schuldet PC & Phone-Systems-Marl in jedem Fall die Reparaturkosten. Bei Nichtabnahme der Reparatur oder des reparierten Gerätes oder Gegenstandes entstehen dem Kunden mind. Fünf Euro Bearbeitungsgebühr pro Kontaktversuch.
PC & Phone-Systems-Marl wird bei Nichtabnahme und Ablauf von drei Monaten das Gerät zum Restwert veräußern. Kann PC & Phone-Systems-Marl die angefallenen Kosten damit nicht decken, so bleibt der Auftraggeber diesen Betrag PC & Phone-Systems-Marl schuldig, mit entsprechender Konsequenz.
Sollte die Aufbewahrungsfrist gesetzlich anders geregelt sein, so behält sich PC & Phone-Systems-Marl vor Lagergebühren zu erheben. PC & Phone-Systems-Marl behält sich insbesondere immer vor, Lagergebühren zu erheben, sobald das Gerät etc. in unseren Händen ist.

18.) Garantie - Wir vertreiben sowohl Neu- als auch Gebraucht-, bzw. Vorführgeräte. Bei Neugeräten gilt grundsätzlich eine Garantiezeit von 6 Monaten ab Kaufdatum plus 18 Monaten Gewährleistung. Maßgeblich ist die Garantie bzw. Gewährleistung des Herstellers. Es wird hier ausdrücklich vereinbart, das bei Erlöschen der Tätigkeit des Herstellers oder Lieferanten von PC & Phone-Systems-Marl, die Garantie bzw. Gewährleistungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise erlöschen. Bei Gebraucht- und Vorführgeräten gilt die Garantiezeit, die auf der Rechnung vereinbart wurde. Ausnahme sind Akku's und/oder Verbrauchsmaterialien, auf die kein Garantieanspruch besteht!!!! Die Garantiezeit muss auf der Rechnung bzw. dem Bon oder der Quittung vermerkt sein, sonst entfällt ein Garantieanspruch/ Gewährleistungsanspruch. Kulanterweise räumen wir eine Regelung innerhalb einer Woche ein. Es gilt grundsätzlich der Kaufbeleg. Sollte dieser dem Kunden abhanden gekommen sein, so obliegt ihm die Beweislast. Für Erbringen der Kopie des Kaufbeleges durch uns werden wir die uns entstandenen Kosten geltend machen, mindestens aber Euro 10,-. Für die Folgen von Störungen und Unterbrechungen durch Netzbetreiber oder andere Dritte haftet PC & Phone-Systems-Marl nicht.
Für eintretende Schäden durch Lieferanten, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen haftet PC & Phone-Systems-Marl nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz.
Arbeitskosten die im Garantiefall bei PC & Phone-Systems-Marl anfallen, entschädigt d

er Kunde, ebenso die anfallenden Porto- und Versandkosten.

19.) Reparaturen (AGB-Gesetz 26 §5) - Für alle durch uns selbst getätigten bzw. durch uns veranlasste Reparaturen bzw. Instandsetzungen bei einem Hersteller oder Partner, oder andere Auftragnehmer, Erfüllungsgehilfen oder Verpflichtungsgehilfen, übernehmen wir die gesetzlich geregelte Garantie von 6 Monate und 18 Monaten Gewährleistung. Für Schäden, die durch Reparaturzeit entstehen, haften wir grundsätzlich nicht, weil dieses von vielen, nicht vorhersehbaren Faktoren bestimmt wird. Faktoren sind z.B. Beförderungsverzögerungen, Herstellergebaren, großes Reparaturaufkommen, verzögerte Rückmeldungen von Lieferanten bzw. Ersatzteillieferanten usw., Schadensersatz durch Streitigkeiten mit ausgeschiedenem Personal, durch Mängel, erneuten Ausfall des Gerätes bzw. andere entstehende Kosten übernehmen wir nicht. Wir sind bemüht dem Kunden daraus resultierende Schwierigkeiten mittels einem Leihgerät, welches uns zur Verfügung steht, abzuhelfen. Selbstverständlich steht dem Kunden bei Mängeln eine Nachbesserung zu. Sollte der Kunde sein zur Reparatur oder Überprüfung gegebenes Gerät nach der Reparatur oder Überprüfung nicht abholen, so hat er uns zu den Reparatur- bzw. Überprüfungskosten zusätzlich Zinsen, Bearbeitung und Lagerkosten von mind. 5%/Monat des Reparatur- oder Instandsetzungspreises zu zahlen. Der Kunde wird in der Regel 3x telefonisch informiert, dann, nach 2 Monaten, 1x angeschrieben. Bei Waren unter Euro 50,- Restwert wird das Gerät nach 3 Monaten verworfen, ohne dass die Zahlungsschuld verfällt. Bei Geräten über Euro 50,- Restwert werden diese nach 6 Monaten (wegen der Verjährung) entweder verworfen oder zum Saldenausgleich von uns veräußert. Sollte daraus immer noch eine Restschuld des Kunden an uns offen stehen, so verfällt diese nicht und das Mahnverfahren wird eingeleitet. Wir behalten uns vor, das Mahnverfahren auch sofort einzuleiten. Nach diesen Fristen hat der Kunde, aus welchen Gründen auch immer, keinen Rechtsanspruch auf die Ware bzw. den Erlös, noch Wertausgleich usw. Die Reparatur bzw. Instandsetzung während der Garantie kann abgelehnt werden, falls keine Rechnung oder Nachweis erbracht wird.
Folgereparaturen: Unter Folgereparaturen verstehen wir, dass z.B. bei einem Funktelefon der Totalausfall behoben werden soll. Man kann den Fehler nur beheben, wenn z.B. die Grundfunktionen vorgefunden werden. Wenn sich daraus weitere Fehler ergeben und ein maximaler vereinbarter Reparaturpreis überschritten werden muss, so wird der Kunde darüber informiert. Sollen daraufhin keine Reparaturen mehr ausgeführt werden, so hat der Kunde den bisher angefallenen Reparaturpreis zu entrichten. Soll das Gerät wieder in den Urzustand gebracht werden, so berechnen wir die daraus entstandenen Kosten, ohne daraus einen Gewinn zu erzielen. Bei Ersatzteilen, die wir nicht unserem Lieferanten zurückgeben können z.B. Akku's, bezahlt der Kunde nur die Netto/Netto-Kosten der entsprechenden Teile zuzüglich Porto / Versand etc. Die Kosten für die Überprüfung des Gerätes (s. aktuelle Überprüfungspauschale) stehen uns aber gesondert zu. Die maximalen vom Kunden angegebenen Reparaturkosten dürfen wir um bis zu 15% der vereinbarten Summe überschreiten, wenn dieses dem Abschluss der Reparatur dient. Der Kunde akzeptiert diese Regelung mit Unterschrift auf dem Reparaturannahmeschein.

20.) Wartung / Instandhaltung / Hotline - PC & Phone-Systems-Marl vergibt Wartungs- und Instandhaltungsverträge gesondert. Die dort getroffenen Vereinbarungen gehen mit unseren AGB konform und sind als Ergänzung anzusehen. Eine von PC & Phone-Systems-Marl eingerichtete Hotline wird dem Kunden projektbezogen dargestellt. Bei Störungen ist PC & Phone-Systems-Marl verpflichtet innerhalb zwei Wochenfrist die Störung zu beheben, soweit dieses mit vertretbaren Mitteln geschehen kann.

21.) Installation / Montage / Programmierung - Grundsätzlich führen wir alle Installationen, Montagen und Programmierungen gewissenhaft aus. Fehler oder fehlerhafte Ergebnisse müssen sofort, spätestens aber 3 Werktage nach Abschluss der Arbeiten durch uns oder unseren beauftragten Erfüllungsgehilfen oder andere von uns beauftragte Institutionen schriftlich mit unserer Bestätigung gemeldet werden (Fax steht zur Verfügung, Anrufbeantworter ebenfalls bei Fax-Ausfall). Dieses berührt nicht die Garantie/ Gewährleistung der Hardware (z. Zt. 6/18 Monate). Ein- und Ausbau des defekten Teiles, auch während der Garantiezeit durch uns sind kostenpflichtig, auch wenn der Einbau durch uns erfolgte. Verstreicht weitere Zeit, ist der Kunde verpflichtet, einen rechtsgültigen Beweis der Nichtmöglichkeit vorzulegen, damit wir nachhandeln können.
Die Fehlerbeseitigung muss von PC & Phone-Systems-Marl innerhalb von 2-10 Werktagen, je nach Nutzungsmöglichkeit und Wichtigkeit nach schriftlicher Bekanntgabe durch den Kunden begonnen werden. Ausnahme für die Frist der Fehlerbeseitigung besteht bei höherer Gewalt und z.B. Überspannungsschäden oder anderen gleichzeitig eintretenden Ereignissen bei verschiedenen Kunden gleichzeitig. Wir werden dann eine Prioritätenliste erstellen. Für die Fertigstellung innerhalb eines Zeitraumes kann wegen der Komplexibilität der heutigen Geräte ( TK-Anlagen, Computer etc.) keine Gewähr übernommen werden. Versäumt der Kunde den Gewährleistungszeitraum von 3 Werktagen nach

Abschluss der Arbeiten, so sind weitere Arbeiten kostenpflichtig! (Kulanz behalten wir uns vor.)

Damit Manipulationen durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte ausgeschlossen wird, besteht die 3-Werktage-Regelung ohne Ausnahme. Dieses gilt ausnahmslos auch, oder erst recht, bei versiegelten Objekten. Sollte ein Eingriff in eine Programmierung ohne unsere schriftliche Erlaubnis getätigt werden, so entfällt unsere Gewährleistung bezogen auf die Programmierung sofort. Bei Problemen im ISDN-Bereich (Programm- oder Systemfehler etc.), kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Leitungs- bzw. Systemgeber (z.B. die Deutsche Telekom) fehlerhaft arbeitet oder die Arbeiten bzw. die Fertigstellung unseres Auftrages behindert und verzögert. Für die Folgen von Störungen und Unterbrechungen durch Netzbetreiber oder andere Dritte haftet PC & Phone-Systems-Marl nicht. Dafür übernehmen wir keinerlei Haftung oder Schadensersatz. Auch Folgekosten des Kunden übernehmen wir nicht. Der Kunde muss sich an den Verursacher halten. Ihm obliegt die Beweislast. Dieses gilt ebenfalls durch Fehler von PC & Phone-Systems-Marl oder Erfüllungsgehilfen, Verpflichtungsgehilfen etc., die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leicht fahrlässigem Schaden haften wir nur bis maximaler Höhe der erworbene Sache!
Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dieses auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen etc.

22.) Mitwirkungspflicht des Kunden ( gerade auch bei Punkt 7, 8, 9, 10, 11, 13, 16, 17, 19, 21, 23, 24 und 26 ) besteht darin, dass der Kunde alle erforderlichen Maßnahmen und Mitwirkungen seiner selbst oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig sicherstellt und soweit nicht anders vereinbart und/oder festgelegt wurde, kostenlos für PC & Phone-Systems-Marl erbracht werden. Der Kunde wird PC & Phone-Systems-Marl unverzüglich sämtliche Informationen zukommen lassen, die PC & Phone-Systems-Marl für die Erbringung der erforderlichen Leistung benötigt. Der Kunde wird außerdem PC & Phone-Systems-Marl über alle wesentlichen Änderungen ( wie Adressänderung, wirtschaftliche Verschlechterung usw.) sofort unterrichten. Der Kunde gewährt für PC & Phone-Systems-Marl tätigen Personen bei deren Arbeiten jede erforderliche Unterstützung und unverzüglichen Zugang zu den notwendigen Objekten. Der Kunde nennt PC & Phone-

Systems-Marl eine ermächtigte Kontaktperson, um die Durchführung der Arbeiten schnell und zügig umzusetzen.

23.) Abnahme von Werkleistungen, soweit es sich um Leistungen von PC & Phone-Systems-Marl handelt, bedürfen der Abnahme nach Maßgabe dieser Bestimmungen. Dieses gilt nur für Installationen, Montagen und Programmierungen von TK-Anlagen und PC-Anlagen.
PC & Phone-Systems-Marl wird dem Kunden die Abnahmebereitschaft erklären oder mit Erhalt der Rechnung an den Kunden die Abnahmebereitschaft automatisch erklärt haben. Unverzüglich jedoch bis spätestens vierzehn Tage nach Rechnungserhalt führt der Kunde die Abnahmeprüfung durch. Falls ein Testplan Vertragsbestandteil ist, hat die Abnahmeprüfung nach dessen Maßgabe zu erfolgen.
Mängel oder Fehler müssen schriftlich angezeigt werden. Je nach Bedeutung des Fehlers wird der Mangel durch verbesserte Software-Version beseitigt oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Umgehung der Auswirkung des Fehlers beseitigt.
Bei gravierenden, nutzungsverhindernden Fehlern verschiebt sich die Frist im Sinne des Kunden um die Zeit, die PC & Phone-Systems-Marl benötigt, diesen Fehler zu beheben. Andere Fehler bedürfen der Einhaltung der Vierzehn-Tage-Frist.
Hat der Kunde die Störung oder den Mangel zu vertreten ( weil er z.B. Bedienungsfehler aufgrund mangelnder Kenntnis der Bedienungsanleitung erzeugt) oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung oder ein Mangel nicht vor, ist PC & Phone-Systems-Marl berechtigt, Ersatz für seine entstandenen Kosten vom Kunden zu verlangen.
Die Gewährleistung von PC & Phone-Systems-Marl erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse, durch von anderen zugesagte Leistungen oder durch von anderen durch Nichteinhaltung nicht erbrachte Leistungen der für die Nutzung des Leistungsgegenstandes von PC & Phone-Systems-Marl vorgegebenen Nutzungsbedingungen verursacht werden. Sie entfällt, soweit der Kunde den Leistungsgegenstand ohne Zustimmung von PC & Phone-Systems-Marl selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht unzumutbar erschwert wird.
PC & Phone-Systems-Marl kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde an PC & Phone-Systems-Marl die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels oder der zugesicherten Eigenschaft entspricht, bezahlt hat.

24.) Mietgeräte - Grundsätzlich gelten alle auf dem Mietantrag entweder unserer Ausführung oder der Ausführung der vermieteten Institution (z.B. Mobil-Bereich)

vereinbarten, schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen. Mündliche Absprachen bedürfen ohne Ausnahme der von uns genehmigten Schriftform. Mietzeit: Beginn ist der Tag der Abholung und Ende, der Tag der Abgabe. Sollte eine Mietsache vorzeitig wieder zurückgegeben werden, so berechnen wir für den übriggebliebenen Teil 50%, da eine Weitervermietung so kurzfristig meist nicht möglich ist. Der Anfang und das Ende der Mietzeit beginnt immer in unserer Geschäftszeit. Sollte eine Mietsache dadurch nicht rechtzeitig bei uns vorliegen, so hat dieses der Mieter zu verantworten. Der Mieter hat die volle Verantwortung über die Mietsache. Sollten diesbezüglich Schäden in irgendeiner Weise anfallen, sei es durch Beschädigung, Diebstahl, Raub, selbst höhere Gewalt und alle anderen denkbaren und nicht denkbaren Wagnisse, so hat der Mieter dieses ausnahmslos zu verantworten. Der Mieter ist uns voll ersatzpflichtig, nebst Ausfall- und Bearbeitungszeit. Er hat für alle anfallenden Kosten einzustehen. Eine Versicherung der Mietsache durch uns ist aus Kostengründen unmöglich. Ein Versicherungsschutz von unserer Seite besteht nicht. Der Mieter muss sich selbst um eine Versicherung bemühen. Wir behalten uns vor, eine dementsprechende anzubieten.

25.) Fest- Mobil- Netz- Verträge - Wir vermitteln Festnetz-, Mobilnetz- und andere Verträge. Bei Vertragsabschluß erkennt der Kunde die Bedingungen des entsprechenden Providers bzw. Netzanbieters ausschließlich an. Diese können bei uns eingesehen bzw. entgegengenommen werden. Mündliche Abreden sind ungültig. Unsere Bedingungen schließen sich ergänzend an. Vorrangig zählen aber nicht unsere Vertragsbedingungen sondern sekundär. Wenn der Kunde ein Gerät in Verbindung mit z.B. einer Karte erwirbt, so wird in der Regel das Gerät über die Vertragsgebühr von uns subventioniert. Wenn der Vertrag vor der Mindestlaufzeit (z.B. 12/24 Monaten) vom Kunden gekündigt wird, oder der Kund die Kündigung provoziert oder zu vertreten hat, so verlangen wir den subventionierten Betrag zurück. Dieser Betrag bildet sich aus der Differenz von Preis Neugerät zu Preis Gerät mit Mobilkarte (z.B. Neugerät VK = Euro 500,- / Gerät mit Karte = Euro 100,- / Nachforderung = Euro 400,-). Wird der Vertrag in Verbindung mit einem Endgerät oder Subventionsgerät abgeschlossen, so bleiben doch beide Vertragseinheiten separat. Das heißt: Der Vertrag der Mobilfunkkarte z.B. wird mit dem Provider oder Netzanbieter geschlossen! Wir sind lediglich Vermittler. Sollte das Gerät (welches mit dem Kartenvertrag verbilligt angeboten wird) durch den Hersteller bzw. Lieferanten nicht mehr lieferbar sein, so hat der Kunde kein Anrecht auf ein anderes Gerät (Modell) zum gleichen Preis, da diese Geräte in jedem Fall einzeln zur Karte kalkuliert werden müssen. Wir werden dem Kunden ein (marktorientiertes, eventuell adäquates) Gerät anbieten, bei dem eine

Zuzahlung über den ursprünglichen Preis nicht immer vermieden werden kann. Sollte keine Einigung mit dem Kunden möglich sein können, so berechtigt es ihn nicht, den Mobilkartenvertrag zu kündigen. Wir behalten uns vor, eine Auszahlung (zur Güte) von Euro 50,- zu leisten. Wir übernehmen keine Verantwortung für irgendwelche Streitigkeiten zwischen Provider und/oder Netzanbieter und Kunde. Wir können und werden uns für den Kunden bei Schwierigkeiten einsetzen, eine Verpflichtung besteht aber nicht. Der Kunde kann von uns entsprechende Kontaktadressen erhalten, sofern sie nicht auf dem Antrag vermerkt sind und sie uns zur Verfügung stehen und den Datenschutz nicht betreffen. Wir können keine Garantie für die praktische Funktionalität einer entsprechenden Netz- oder Versorgungs-karte geben, da dieses von unterschiedlichen Faktoren abhängig ist und auch bei sorgfältigster Prüfung nicht immer ermittelt werden kann (z.B. Örtlichkeit, Bau- und Reparaturmaßnahmen, Funklöcher etc). Für daraus entstehende finanzielle Belastungen des Kunden können und werden wir nicht aufkommen.

26.) Software, die wir liefern unterliegt dem auf dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb 3 Werktagen, dort zurückzugeben, wo das Produkt erworben wurde, oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers geliefert wurde. Den Nachweis trägt der Kunde.


27.) Altgeräteverordnung Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Geräte und Zubehör-Teile (im Folgenden „Altgeräte“ genannt), die Sie über uns beziehen und oder bezogen haben, an uns kostenlos zurückgegeben werden können. Alle Altgeräte müssen uns kostenfrei erreichen und im Originalzustand sein, damit wir diese an die entsprechenden Hersteller oder Sammelstellen weiterleiten können. Bevor uns die Altgeräte zugesandt oder an uns übergeben werden sollen, müssen diese bei uns angemeldet werden. Entsprechenden Vordruck bekommen Sie von uns kostenlos. Einen Auszug, der von uns anzunehmenden Altgeräte können Sie am Ende der Serviceseite, in der Liste einsehen.

28.) Rücktrittsrecht entsteht für PC & Phone-Systems-Marl in den nachfolgend aufgeführten Fällen:

  • Bei fehlender, nicht von PC & Phone-Systems-Marl zu vertretender Selbstbelieferung durch einen Vorlieferanten von PC & Phone-Systems-Marl
  • Bei Ereignissen höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen und vergleichbaren Vorkommnissen, soweit diese es PC & Phone-Systems-Marl nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, seine Leistungen zu erbringen.
  • Bei Bekanntwerden erheblicher Mängel in Vermögensverhältnis oder Kreditwürdigkeit und bei fehlerhaften, den Vertragszweck gefährdenden Angaben des Kunden, auch nach Vertragsschluss.
  • Bei Verhalten des Kunden gegen die guten Sitten und unlauteren Handlungen.
  • Bei Nichtzahlung von vereinbarten Beträgen, auch Teilbeträgen.

Bei Schadensersatzansprüchen von PC & Phone-Systems-Marl wegen vom Kunden zu vertretender Unmöglichkeit oder aufgrund des hier genannten Rücktrittsrechts oder des gesetzlichen Rücktrittsrechts, steht PC & Phone-Systems-Marl ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 25% der jeweiligen vertraglichen Vergütung zu. PC & Phone-Systems-Marl ist es unbenommen, einen höheren Schaden, z.B. wegen diverser Vorarbeiten, nachzuweisen.

29.) Datenschutz wird vom Kunden und PC & Phone-Systems-Marl insoweit betrieben, als dass sich beide Vertragspartner incl. deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen gegenseitig verpflichten, die gesetzlichen Bestimmungen in Ausführung des Vertragsverhältnisses zu beachten.

PC & Phone-Systems-Marl erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden im automatisierten Verfahren, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind( Bestandsdaten), gemäß §5 Abs. 1 TDDSG - §14 Abs.1 MDStV. Ferner erhebt, verarbeitet und nutzt PC & Phone-Systems-Marl Nutzungs- und Abrechnungsdaten des Kunden gemäß § 6 Abs. 1 TDDSG - §15 Abs. 1 MDStV.
Der Kunde erlaubt bzw. bestätigt mit der Bestellung an PC & Phone-Systems-Marl, dass PC & Phone-Systems-Marl auch Daten an indirekte Vertragspartner ( wie z.B. Netzbetreiber etc.) von PC & Phone-Systems-Marl weitergeben darf und sie dort verarbeitet werden dürfen.
PC & Phone-Systems-Marl kann nicht für datenschutzrechtliches Fehlverhalten der indirekten Vertragspartner verantwortlich gemacht werden. PC & Phone-Systems-Marl wird jedoch die Interessen des Kunden wahren und vertreten.

Der Kunde und PC & Phone-Systems-Marl verpflichten sich wechselseitig die im Zusammenhang mit der jeweiligen Geschäftsverbindung erhobenen Daten bzw. zur Kenntnis gelangten spezifischen und betriebsspezifischen Informationen nach Beendigung der Geschäftsbeziehung entweder zu vernichten, oder weiter gemäß den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.
Bei Zuwiderhandlung wird jeder Verstoß mit mind. 1000 Euro bestraft, wodurch weitere geschäftsschädigende Einflüsse zuzüglich geltend gemacht werden können. Der Schädigende muss diesbezüglich eine Unterlassungserklärung in Schriftform abgeben.

30.) Rechtsstreitigkeiten - Missverständnisse werden ausnahmslos freundschaftlich gelöst. Sollte der Kunde ohne uns zu informieren Kosten verursachen, z.B. durch Beauftragen eines Rechtsanwaltes, Gutachters etc., so übernehmen bzw. beteiligen wir uns an derartigen Kosten nicht. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen. Der Kunde muss belegen, dass er vergeblich mit uns versucht hat eine Streitigkeit zu lösen. (Kostenminderungspflicht)

31.) Erfüllungsort und Gerichtsstand - Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten gilt Marl als Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort ist ebenfalls Marl. Das gilt für alle Geschäfte incl. Internetgeschäfte.




 Wer gute AGB´s hat, muß sich nicht vor Gericht zanken

  Wer sich nicht zanken muß, hat mehr vom Leben

 

Wir legen Wert auf gutes Miteinander und .............

...........................................nicht auf schnelles  Geld!